Wenn Sie eine Hausverwaltung für Ihr Eigentum im westlichen Ruhrgebiet suchen, dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner für Grundstücksverwaltungen und Hausverwaltungen in Duisburg.
Mit einem erfahrenen Team betreue ich seit vielen Jahren eine Vielzahl von Immobilien, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnanlage mit über 100 Wohnungen handelt.
Als staatlich geprüfter Betriebswirt verfüge ich über die erforderlichen Qualifikationen für die Grundstücks- und Hausverwaltung. Mein Leistungsspektrum umfasst die Haus- und Wohneigentumsverwaltung sowie die Mietverwaltung.
Im Rahmen der Mietverwaltung übernehme ich für Sie die kaufmännische und technische Verwaltung Ihres Objektes.
Dies beinhaltet beispielsweise den Abschluss oder die Kündigung von Mietverträgen, die Überwachung der Mietzahlungen, Abnahme und Übergabe von Mietwohnungen sowie die Erstellungen von Betriebskostenabrechnungen.
Seit meiner Ausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und der Fortbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt Fachrichtung Wohnungswirtschaft- und Realkredit bin ich als Hausverwalter tätig. Derzeit verwalte ich Grundbesitz in:
Ich übernehme die Verwaltung von Miethäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein 3-Familienhaus oder um eine Wohnanlage mit 124 Wohnungen handelt. Auch die Verwaltung von öffentlich geförderten Wohnungen gehört zu meinem Leistungsspektrum.
Bei der Mietverwaltung haben Sie die Wahl zwischen der kompletten kaufmännischen und technischen Verwaltung oder nur der kaufmännischen Verwaltung. Teile meiner Leistungen als Mietverwalter sind zum Beispiel:
Alle Details meines Leistungsspektrums bezüglich Mietverwaltung können Sie hier weiterlesen:
Die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist jedoch praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ - den Verwalter.
Nach § 20 WEG kann deshalb die Bestellung des Verwalters nicht ausgeschlossen werden. Die Verwaltung nach dem WEG bezieht sich nicht auf das Gesamteigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum.
Die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. gewerblich genutzten Räume, obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst.
Will ein Wohnungseigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, muss er hierfür einen gesonderten Verwaltervertrag abschließen.
Im Bereich der WEG-Verwaltung biete ich Ihnen u. a. folgende Grundleistungen an:
Neben diesen Grundleistungen können noch besondere Verwalterleistungen vereinbart werden.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf!
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